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Downloads für den Personalbereich
Nachweisgesetz Formular für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt, ist er verpflichtet, ihm spätestens einen Monat nach Beginn des Ar-beitsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen (§ 2 Nachweisgesetz – NachwG).
Personalfragebogen Arbeitnehmer
Sie möchten einen neuen Arbeitnehmer anmelden. Verwenden Sie bitte hierzu unseren „Personalfragebogen Arbeitnehmer“. Um Rückfragen zu vermeiden, bitten wir Sie um vollständige Erfassung der Daten.
Personalfragebogen Aushilfen Minijobber
Sie möchten einen kurzfristig Beschäftigten oder einen Minijobber anmelden. Verwenden Sie bitte hierzu unseren „Personalfragebogen Aushilfen Minijobber“. Um Rückfragen zu vermeiden, bitten wir Sie um vollständige Erfassung der Daten.
Sofortmeldung
Arbeitgeber bestimmter Branchen (z.B. Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Speditionen, Gebäudereinigungsunternehmen) haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden.
Gleitzone Verzichtserklärung zur Rentenversicherung
Versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die Beschäftigungen in der Gleitzone ausüben, haben in der Rentenversicherung die Möglichkeit auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu verzichten und den vollen Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen. Als Gleitzone ab dem 01.07.2019 gilt ein Arbeitsentgelt zwischen € 450,00 und € 1.300,00.
Verzichtserklärung Arbeitnehmer Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben nach § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge und können gegebenenfalls darauf verzichten. Nehmen Sie die Verzichtserklärung als Nachweis für Ihre Lohnunterlagen.
Dokumentation von Arbeitsstunden
Ab dem 01.01.2015 gilt flächendeckend der gesetzliche Mindeststundenlohn. Für folgende Personengruppen müssen Sie ab 01.01.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und mindestens zwei Jahre lang aufbewahren: kurzfristig Beschäftigte, Minijobber, Arbeitnehmer in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweigen.
Antrag auf Lohnfortzahlung ohne Krankenschein
Grundsätzlich ist für den Erstattungsantrag bei der Krankenkasse für geleistete Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall die Krankmeldung des Arbeitnehmers erforderlich.
Erholungsbeihilfe
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einmal im Jahr eine Erholungsbeihilfe gewähren. Die Auszahlung muss anlassbezogen sein. Weitere Details und die entsprechende Bescheinigung finden Sie hier.
Downloads für die Finanzbuchhaltung
GoBD 2015 – Wichtig für alle Gewerbetreibende und Freiberufler
Die GoBD konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei den sonstigen Aufzeichnungen. Die Neuregelung ersetzt die bisher geltenden Regelungen und gilt ab dem 01.01.2015. Das Wichtigste hierzu haben wir Ihnen zusammengestellt.
Sonstige Downloads
Vollmacht Finanzamt
Damit wir Sie in steuerlichen Angelegenheiten vertreten können, benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen.