FG Berlin-Brandenburg: Bekanntgabe bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter
Bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter hat das Finanzamt bei der Frage, welchem Bevollmächtigten ein Verwaltungsakt bekanntzugeben ist, eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung zu treffen. So entschied das FG Berlin-Brandenburg.