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Verordnung zu § 27 Abs. 15 UmwStG: Verlängerung umwandlungssteuerlicher Fristen

Das BMF will von der im Umwandlungssteuergesetzes vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch machen, die Verlängerung der umwandlungssteuerlichen Fristen in § 9 Satz 3 Mehr auf haufe.de