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Steuerbegünstigung für Gas wird verlängert: Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Die Energiesteuerermäßigung von Erdgaskraftstoff soll beibehalten werden. Eigentlich wäre die Steuerbegünstigungen für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas Ende Mehr auf haufe.de