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Sozialversicherungsbeiträge: Befreiung von Säumniszuschlägen bei Unwetter

Höhere Gewalt erfordert besondere Maßnahmen. Arbeitgeber dürfen Hilfe der Einzugsstellen erwarten, wenn sie aufgrund einer Naturkatastrophe die Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig Mehr auf haufe.de