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Sozialversicherung: Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze 2019

Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 liegt vor. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ab 1.1.2019 voraussichtlich 60.750 Euro betragen. Mehr auf haufe.de