Sozialversicherung: Festlegungen zur neuen Meldepflicht für Saisonarbeitnehmer
Erntehelfer, Eisverkäufer oder Skilehrer – bei der Beschäftigung von Saisonkräften müssen ab dem 1. Januar 2018 Besonderheiten im Meldeverfahren beachtet Mehr auf haufe.de