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Schleswig-Holsteinisches FG: Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages

Das Schleswig-Holsteinischen FG hat entschieden,  dass ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag  nicht tatsächlich durchgeführt wird, wenn der gegen die Organträgerin bestehende Mehr auf haufe.de