Schleswig-Holsteinisches FG: Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages
Das Schleswig-Holsteinischen FG hat entschieden, dass ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag nicht tatsächlich durchgeführt wird, wenn der gegen die Organträgerin bestehende Mehr auf haufe.de