Schleswig-Holsteinisches FG: Gewerbesteuerliche Folgen der Verletzung einer Sperrfrist nach § 22 Abs. 2 UmwStG
Wenn eine Einbringung von GmbH-Anteilen zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre, ist auch der Einbringungsgewinn II nach § 22 Mehr auf haufe.de