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Schleswig-Holsteinisches FG: Gewerbesteuerliche Folgen der Verletzung einer Sperrfrist nach § 22 Abs. 2 UmwStG

Wenn eine Einbringung von GmbH-Anteilen zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre, ist auch der Einbringungsgewinn II nach § 22 Mehr auf haufe.de