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Praxis-Tipp: Zusammenveranlagung mit pflegebedürftigem Ehegatten trotz neuem Lebensgefährten

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG ist für eine Zusammenveranlagung Voraussetzung, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Mehr auf haufe.de