Praxis-Tipp: Zeitpunkt des Nachweises einer dauernden Berufsunfähigkeit
Ein Veräußerungsfreibetrag und/oder die ermäßigte Besteuerung kann gewährt werden, wenn im Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe eine dauernde Berufsunfähigkeit vorliegt. Mehr auf haufe.de