Praxis-Tipp: Vorsteuererstattungsanspruch bei vorläufiger Insolvenzverwaltung
Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet Mehr auf haufe.de