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Praxis-Tipp: Verlängerung des Investitionszeitraums für Investitionsabzugsbeträge

Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung ist eine Verlängerung des 3-jährigen Investitionszeitraums nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG auf 4 Mehr auf haufe.de