Praxis-Tipp: Steuerliche Berücksichtigung von Barzahlungen im Rahmen der Kinderbetreuung
Nach neuer Rechtsprechung des BFH sind Kinderbetreuungskosten, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses anfallen, nur dann als Sonderausgabe abziehbar, wenn Mehr auf haufe.de