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Praxis-Tipp: Selbst getragene Treibstoffkosten bei 1%-Regelung doch Werbungskosten?

Nach Auffassung des BFH sind vom Arbeitnehmer selbst getragene Kfz-Kosten als Werbungskosten abziehbar, wenn der geldwerte Vorteil für die private Mehr auf haufe.de