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Praxis-Tipp: Produkt- und Warenverkostung zu 100 % abziehbar

Wird bei Veranstaltungen für die eigenen Produkte durch Verkostungen geworben, sind die Kosten vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig.Mehr zum Thema ‚Bewirtungskosten’… Mehr auf haufe.de