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Praxis-Tipp: Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers durch beide Ehegatten

Für Ehegatten, die sich ein häusliches Arbeitszimmer teilen, stellt sich die Frage, ob der Höchstbetrag von 1.250 EUR personenbezogen oder objektbezogen gilt.Mehr zum Mehr auf haufe.de