Praxis-Tipp: Keine Erwerbsobliegenheit bei gleichgestellten Personen
Beim Abzug von Unterhaltszahlungen an Personen, die den gesetzlich unterhaltsberechtigten gleichgestellt sind, stellt sich die Frage, ob eine Erwerbsobliegenheit zu prüfen ist.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de