Praxis-Tipp: Höherer Zulagenanspruch durch fehlende Einwilligung in die Datenübermittlung
Beamte und Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen sind ebenso wie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte „riesterförderfähig“. Es gibt Mehr auf haufe.de