Praxis-Tipp: Hälftige Aufteilung der bei der Einzelveranlagung von Ehegatten
Abweichend von der wirtschaftlichen Belastung werden auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten/Lebenspartner Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35 Mehr auf haufe.de