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Praxis-Tipp: Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID ab 2016 ungültig

Eine länger zurückliegende Steueränderung erlangt ab 2016 große praktische Bedeutung: Freistellungsaufträge, in denen noch keine Steuer-Identifikationsnummer angegeben worden ist, verlieren Mehr auf haufe.de