Praxis-Tipp: Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID ab 2016 ungültig
Eine länger zurückliegende Steueränderung erlangt ab 2016 große praktische Bedeutung: Freistellungsaufträge, in denen noch keine Steuer-Identifikationsnummer angegeben worden ist, verlieren Mehr auf haufe.de