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Praxis-Tipp: Festsetzungsfrist bei Antragsveranlagung und Verlustfeststellung im Vorjahr

Vor gut 2 Jahren haben wir darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der Anlaufhemmung auch bei Antragsveranlagungen eine 7-jährige Abgabefrist möglich Mehr auf haufe.de