Praxis-Tipp: Festsetzungsfrist bei Antragsveranlagung und Verlustfeststellung im Vorjahr
Vor gut 2 Jahren haben wir darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der Anlaufhemmung auch bei Antragsveranlagungen eine 7-jährige Abgabefrist möglich Mehr auf haufe.de