Praxis-Tipp: Entgeltumwandlung ohne verbindlichen Rechtsanspruch
Bestimmte steuerliche Begünstigungsnormen für Zuschüsse des Arbeitgebers verwenden das Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“. Diese müssen zu den Lohnzahlungen hinzukommen, die durch Vereinbarung Mehr auf haufe.de