Praxis-Tipp: Berechnung fiktiver Erstattungszinsen im Billigkeitsverfahren
Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Steuerpflichtige auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Steuerzahlungsforderung bereits vor Mehr auf haufe.de