Praxis-Tipp: Bar- oder Sachlohn bei Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Zusatzkrankenversicherung?
Erlangt ein Arbeitnehmer durch die Beitragsleistungen seines Arbeitgebers einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer, fließt ihm Arbeitslohn zu. Mehr auf haufe.de