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Praxis-Tipp: Ausnahmetatbestände bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken

Private Veräußerungsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt Mehr auf haufe.de