Praxis-Tipp: Ausnahmetatbestände bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken
Private Veräußerungsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt Mehr auf haufe.de