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Praxis-Tipp: Aufrechnung gegen Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Während des massearmen Insolvenzverfahrens können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden. Mehr Mehr auf haufe.de