Praxis-Tipp: Aufrechnung gegen Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Während des massearmen Insolvenzverfahrens können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden. Mehr Mehr auf haufe.de