AKTUELLES
NEWS

Praxis-Tipp: Anteile an Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb als Sonderbetriebsvermögen II

Die Zugehörigkeit der Anteile an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten ist zu verneinen, wenn die GmbH einen erheblichen Mehr auf haufe.de