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Praxis-Tipp (Aktualisierung): Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell

Bereits seit dem 1.1.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung (nachfolgend nur Beiträge zur Basisabsicherung) in unbegrenzter Höhe Mehr auf haufe.de