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Praxis-Tipp: Abgeltungswirkung bei einbehaltener Kapitalertragsteuer auf (Schein-)Renditen

Für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG, soweit sie der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug Mehr auf haufe.de