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Oberste Finanzbehörden der Länder: Erbschaftsteuerliche Behandlung einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

Die Finanzverwaltung äußert sich, inwiefern Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte überlässt, zum begünstigten Vermögen nach § 13b ErbStG gehören.Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr Mehr auf haufe.de