Niedersächsisches FG: Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnliche Belastungen
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Aufwendungen für eine sog. Tomatis-Therapie nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Mehr auf haufe.de