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Niedersächsisches FG: Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnliche Belastungen

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Aufwendungen für eine sog. Tomatis-Therapie nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Mehr auf haufe.de