AKTUELLES
NEWS

LfSt: Umsatzsteuer für Saunaleistungen in Schwimmbädern

Durch BMF-Schreiben vom 28.10.2014 sind Saunaleistungen aus dem Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes ab 1.7.2015 ausgenommen, da sie kein verordnungsfähiges Heilmittel Mehr auf haufe.de