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LfSt Kommentierung: Ab 2016 unterliegt auch der Bau von Photovoltaikanlagen der Bauabzugsteuer

Aufgrund einer geänderten Verwaltungsauffassung werden ab dem 1.1.2016 auch Arbeiten an Photovoltaikanlagen als steuerabzugspflichtige Bauleistungen erfasst. Mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung Mehr auf haufe.de