Ländererlass: Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
Für die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen gilt Folgendes:Mehr zum Thema ‚Arbeitslohn’…Mehr zum Mehr auf haufe.de