Hessisches Landessozialgericht: Programmierer in Heimarbeit unterliegt Sozialversicherungspflicht
Heimarbeiter sind als abhängig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig – auch solche, deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert. Dies hat das Hessische Landessozialgericht Mehr auf haufe.de