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Hessisches FG: Kindergeldanspruch bei Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit

Das Hessische FG hat entschieden, dass die Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt.Mehr Mehr auf haufe.de