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Hessisches FG: Begründung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO

Werden nach Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters auf einem Bankkonto des Insolvenzschuldners Entgeltzahlungen gutgeschrieben, ist die dabei entstehende Umsatzsteuer keine Mehr auf haufe.de