Hessisches FG: Begründung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO
Werden nach Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters auf einem Bankkonto des Insolvenzschuldners Entgeltzahlungen gutgeschrieben, ist die dabei entstehende Umsatzsteuer keine Mehr auf haufe.de