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Geringfügige Beschäftigung: Umgang mit Urlaubsabgeltungen bei Minijobs

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wird er nicht als Freizeit genommen, sondern abgegolten, kann dies den 450-EUR-Minijob nachteilig beeinflussen. Mehr auf haufe.de