Geringfügige Beschäftigung: Umgang mit Urlaubsabgeltungen bei Minijobs
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wird er nicht als Freizeit genommen, sondern abgegolten, kann dies den 450-EUR-Minijob nachteilig beeinflussen. Mehr auf haufe.de