Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Aufeinanderfolgende Minijobs bei demselben Arbeitgeber
Werden bei demselben Arbeitgeber aufeinanderfolgend Minijobs ausgeübt, gilt dies sozialversicherungsrechtlich oft als durchgehende Beschäftigung. Die Dauer der Unterbrechung kann über Mehr auf haufe.de