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Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Aufeinanderfolgende Minijobs bei demselben Arbeitgeber

Werden bei demselben Arbeitgeber aufeinanderfolgend Minijobs ausgeübt, gilt dies sozialversicherungsrechtlich oft als durchgehende Beschäftigung. Die Dauer der Unterbrechung kann über Mehr auf haufe.de