FinMin Mecklenburg-Vorpommern: Private Stromkosten für das Aufladen betrieblicher Elektrofahrzeuge in der Gewinnermittlung
Die Kosten für einen betrieblichen Pkw ziehen Unternehmer grundsätzlich als Betriebsausgaben ab. Doch was, wenn es sich um ein Elektrofahrzeug Mehr auf haufe.de