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FinMin Baden-Württemberg: Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder erhöht

Baden-Württemberg erhöht die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60 EUR.Mehr zum Thema ‚Verein’…Mehr zum Thema ‚Freigrenze’… Mehr auf haufe.de