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FG Rheinland-Pfalz: Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Prozesskosten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind.Mehr Mehr auf haufe.de