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FG Rheinland-Pfalz: Keine tatsächliche Verständigung über Hinterziehungszinsen

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Hinterziehungszinsen nicht Gegenstand einer sog. tatsächlichen Verständigung zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt sein können.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de