FG Rheinland-Pfalz: Keine tatsächliche Verständigung über Hinterziehungszinsen
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Hinterziehungszinsen nicht Gegenstand einer sog. tatsächlichen Verständigung zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt sein können.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de