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FG Rheinland-Pfalz: Geringfügige betriebliche Nutzung eines Arbeitszimmers

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig sind.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de