FG Pressemitteilung: Unentgeltliche Überlassung eines Fitnessstudios an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerbar
Das FG Münster hat entschieden, dass die unentgeltliche Nutzung eines Fitnessstudios und anderer Sportangebote durch Arbeitnehmer Umsatzsteuer auslöst.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de