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FG Pressemitteilung: Übermittlung von Besteuerungsgrundlagen an eine gesetzliche Krankenkasse

Das Finanzamt ist berechtigt und verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenversicherung auf deren Antrag die für eine Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder erforderlichen Mehr auf haufe.de