FG Pressemitteilung: Steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen nahestehenden fremden Dritten
Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten grundsätzlich nicht anzuwenden. Mehr auf haufe.de