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FG Pressemitteilung: Rückwirkende Änderung der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen an Bauträger

Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen Mehr auf haufe.de