FG Pressemitteilung: Regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehramtsreferendarin
Die Ausbildungsschule einer Lehramtsreferendarin stellt deren regelmäßige Arbeitsstätte dar. Dies hat das FG Münster entschieden.Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de